Was das Dossier leistet – und was nicht
Das Steuer-Prüfdossier enthält Marktwertherleitung und auf Seiten 16–17 objektspezifische steuerliche Modellrechnungen. Es ist weder ein Gutachten nach § 198 BewG noch ein steuerliches RND-Gutachten. Preis, Seitenzahl und Anlasskapitel bleiben unverändert. Die kostenlose Browser-Vorprüfung bleibt ohne Registrierung verfügbar.
Unterlagen für die fachliche Prüfung ergänzen
Legen Sie Feststellungsbescheid, Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Mietübersicht und Modernisierungsnachweise hinzu. Der Bericht ist eine aktuelle Wertindikation; für einen steuerlichen Stichtag und die Anerkennung eines Nachweises ist eine gesonderte sachverständige Prüfung erforderlich.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich Einspruch einlegen?
Grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe des Feststellungsbescheids (§ 355 AO). Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und lassen Sie Bekanntgabe und Frist im Einzelfall prüfen. Der Rechner wahrt keine Frist.
Was genügt als Nachweis nach § 198 BewG?
Zum Beispiel ein geeignetes Gutachten des Gutachterausschusses oder eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen; unter gesetzlichen Voraussetzungen auch ein geeigneter zeitnaher Kaufpreis. Eine automatische Online-Schätzung genügt nicht als solcher Nachweis.
Wann lohnt sich ein Gutachten finanziell?
Vergleichen Sie die individuell erwartete Steuerentlastung mit dem konkreten Gutachtenangebot. Das Cockpit zeigt ab 2.500 € Modell-Ersparnis, mehr als 25.000 € Wertdifferenz oder mehr als 10 % Abweichung eine positive Vorprüf-Empfehlung. Die Kostenorientierung von 1.800–3.200 € ist kein Angebot und keine Erfolgsgarantie.
Was bringt der 20-seitige Vorprüfbericht?
Der 20-seitige PDF-Bericht enthält neben der vollständigen ImmoWertV-Marktwertherleitung (Teil I) auf den Seiten 16–17 auch die objektspezifische Modellrechnung zum §-198-BewG-Bescheidvergleich, zur AfA-Kaufpreisaufteilung (Gebäude vs. Boden) und zur Restnutzungsdauer nach Anlage 2 ImmoWertV als strukturierte Gesprächsgrundlage für Ihren Steuerberater. Automatisierter Vorprüfbericht ohne Besichtigung – keine Steuerberatung und kein zertifiziertes Verkehrswert- oder RND-Gutachten.
Gilt beim Einspruch gegen den Grundbesitzwert eine 40-%-Mindestabweichung?
Nein – hier müssen Sie strikt zwischen Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grundsteuer unterscheiden: Beim Grundbesitzwert für die Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 198 BewG) gibt es keine Mindestabweichung; jeder nachgewiesene niedrigere Verkehrswert senkt die Bemessungsgrundlage. Die 40-%-Schwelle aus der BFH-Rechtsprechung betrifft ausschließlich den Grundsteuerwert im Bundesmodell.
Kann ich den niedrigeren gemeinen Wert nach § 198 Abs. 3 BewG auch über einen Kaufpreis nachweisen?
Ja. Nach § 198 Abs. 3 BewG gilt ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag erzielter Kaufpreis für das Grundstück regelmäßig als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts – ohne dass zusätzlich ein Sachverständigengutachten eingereicht werden muss.